von Sachbender Immobilien e.K.
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06 Feb., 2021
Jeder Immobilienbesitzer kennt Sie, die Grundbesitzabgaben - zum Anfang eines jeden Jahres ist die jeweilige Stadt oder der jeweilige Kreis so nett und schickt an jeden Immobilienbesitzer den neuen Gebührenbescheid zur Grundbesitzabgabe. Doch was genau bezahlt der Immobilieneigentümer hier eigentlich? Zum Anfang müssen wir also klären was genau im Bescheid vorhanden ist. Zu den Grundbesitzabgaben gehören die Abwasser-, Straßenreinigungs- und Abfallentsorgungsgebühren sowie die Grundsteuer. Wenn wir uns den Bereich des Abwassers etwas genauer anschauen werden wir feststellen, dass dieser in Niederschlagswasser und Schmutzwasser unterteilt ist - hier haben wir also schon zwei Sparpotentiale wenn wir davon ausgehen, dass es sich bei der Immobilie um ein Objekt mit Garten handelt. Das Niederschlagswasser wird seitens der Kommune nicht nur anhand des Bebauungsplanes sondern tatsächlich auch durch den Einblick auf Luft- bzw. Satellitenbilder vorgenommen, hier lohnt es sich also durchaus einmal in einer freien Minute seine tatsächliche Dachfläche oder besser die versiegelte Fläche zu errechnen, evtl. haben Sie in letzter Zeit ihre Garage an ein Regenfass angeschlossen, Ihre Dachfläche an eine Zisterne oder Ihre Einfahrt mit einem offenen Pflasterbelag erneuert - Alternativ wäre dies an dieser Stelle ihr Einsparpotential und eine Entlastung des Entsorgungsnetzes. Schmutzwasser wird seitens des Wasserversorgers an die Kommune geleitet und fließt somit in die Berechnung ein - hier haben Sie nur die Möglichkeit Ihren Wasserverbrauch zu reduzieren bzw. für die Gartenbewässerung eine geeichte Wasseruhr einzubauen welche somit Ihrer tatsächlicher Abwassermenge abgezogen werden kann. Straßenreinigungsgebühren werden anhand er dem Straßenverlauf zugewandten Seite als Frontlänge berechnet, dies passiert also auch, wenn Häuser hintereinander und somit nicht direkt an der Straße liegen und dient somit der Gleichstellung aller Anlieger. Abfallentsorgungsgebühren Sie als Immobilieneigentümer schließen mit den jeweiligen Entsorgungsbetrieben einen Liefer bzw. Abholungsvertrag, dieser wird seitens der Kommune über die Abfallentsorgungsgebühr eingeholt, hier lohnt es sich aber durchaus seinen "Tonnenbedarf" von Zeit zu Zeit zu überprüfen, sind Ihre Kinder mittlerweile aus dem Haus kommen Sie vielleicht auch mit einer kleineren wesentlich günstigeren Tonne aus, oder Sie können durch einen eigenen Kompost sogar komplett auf die Biotonne verzichten. Der Grundsteuer dient als Rechtsgrundlage für die Erhebung das Grundsteuergesetz (GrStG) als auch der jeweilige Hebesatzsatzung der Kommune in der jeweils gültigen Fassung. Der Hebesatz beträgt aktuell seit 2015 in Dortmund nach Hebesatz B 610% für bebaute Grundstücke.